Kinderkrankentage – Wichtige Informationen

Liebe Eltern,
mit der rückwirkenden Änderung des § 45 SGB V (zu, 5. Januar 2021) wurden die Kinderkrankentage pro Elternteil und Kind von 10 auf 20 Tage für das Jahr 2021 verdoppelt (für Alleinerziehende auf 40 Tage). I
Insgesamt können bei mehreren Kindern bis zu 45 Tage Kinderkrankengeld pro Versicherten
(90 Tage bei Alleinerziehenden) in Anspruch genommen werden.
Eine Inanspruchnahme ist bei geschlossenen Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Schulen bzw. auch bei einem eingeschränkten Betrieb möglich.
Anträge für das Kinderkrankengeld sind durch die Eltern bei der zuständigen gesetzlichen
Krankenkasse zu stellen. Sollten Krankenkassen einen Nachweis durch die Einrichtungen verlangen, können Sie die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) entwickelte Musterbescheinigung im Anhang verwenden.
Sie ist eine Ergänzung zum formellen Antrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung.

Weitere Informationen zu den Regelungen rund um die Erweiterung der Kinderkrankentage
finden sich auf der Website des zuständigen Bundesministeriums für Gesundheit
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ oder auf der Website des Bundesministeriums
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/coronapandemie/kinderbetreuung-bei-schul–und-kitaschliessungen.

Bei Bedarf füllen Sie die Bescheinigung ( Schulbescheinigen Kinderkrankengeld 1.21) aus und lassen es im Sekretariat zu den Öffnungszeiten abstempeln und unterschreiben.

Mit freundlichen Grüßen,

Petra Storms
Schulleitung