Neue Verordnung – Testpflicht
Sehr geehrte Eltern,
die gestern erlassene Corona Betreuungsverordnung regelt, dass nur noch
Personen die sich einem Selbsttest unterziehen oder eine entsprechende,
maximal 48 Stunden alte offizielle Testbescheinigung mit sich führen,
das Schulgebäude betreten dürfen. Positiv getestete Personen und
„Testverweigerer“ sind vom Schulbesuch auszuschließen. Dies gilt
selbstverständlich auch für Personen mit positivem Testergebnis.
Diese Verordnung gilt ab morgen, 12.4.2021. Sie erstreckt sich auf alle
Schüler*innen, Besucher*innen und auf jegliches Personal. Die Tests
finden zwei Mal pro Woche statt.
Wir werden morgen mit dem Testen beginnen.
Alles Gute, Petra Storms
Lernen auf eigenen Wegen
Petra Storms / Schulleiterin
Grundschule Thorner Straße
Tel: 0202 563 6592
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